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MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann

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„Ich habe keinerlei Vorurteile bei Beschuldigten von Sexualdelikten. Ich betrachte diese Fälle ganz objektiv: es gilt die Unschuldsvermutung. Meine Aufgabe ist, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.“

MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann

Ich bin Rechtsanwalt in Wien und biete Ihnen eine individuelle, höchstpersönliche und engagierte Interessenvertretung für alle juristischen Probleme.

Ich wurde bereits vor meiner Spezialisierung auf Sexualstraftaten oft gefragt, ob ich mir als Strafverteidiger vorstellen könnte, einen „Kinderschänder“ zu verteidigen. Die Antwortet lautet vorbehaltlos „Ja“. Es zeigt sich, dass Verdächtige bzw. Angeklagte dieser Thematik nach wie vor bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung mit massiver Stigmatisierung rechnen müssen. Bei richtigem Verständnis der Unschuldsvermutung und des Umstands, dass auch der Angeklagte Grundrechte besitzt, habe ich keinerlei Vorbehalte in diesem Rechtsgebiet (in welchem der Angeklagte ab Bestehen des Tatverdachts gegen den Rest der Welt allein auf weiter Flur zu sein scheint) tätig zu sein.

Die Frage nach der konkreten Verteidigungsstrategie ist einzelfallbezogen zu entscheiden.

In jedem Fall erweist es sich als zweckmäßig, beim ersten Verdacht einen spezialisierten Strafverteidiger beizuziehen, um sofort die Strategiewahl zu erörtern. Am Beginn jeder Strategiewahl sollte die Akteneinsicht stehen, um zunächst die grundsätzliche Verteidigungslinie (konsensual oder konfrontativ) festzulegen.

Ich vertrete österreichweit vor jedem Gericht, und empfehle Ihnen die sofortige Kontaktaufnahme bei der ersten Verdachtslage.

Die Honorargestaltung erfolgt einzelfallbezogen und höchstpersönlich zu Beginn des Mandats.

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UNSERE KANZLEI

  • 1987 - Beginn eines Doppelstudiums (Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre)
  • 1994 - Abschluss des Doktoratsstudiums mit ausgezeichnetem Erfolg
  • 1995 - Veröffentlichung meines Buchs „Fälle der unzulässigen Aufrechnung mit Konkursforderungen“ (Manz Verlag)
  • 2001-2005- selbständiger Rechtsanwalt in einem ständigen Substitutionsverhältnis in der Kanzlei Dr. Friedrich Schubert
  • 2005 - Verlegung der Kanzlei nach 1040 Wien in eine Kanzleigemeinschaft mit Herrn Bundesminister für Justiz a.D. Dr. Dieter Böhmdorfer
  • 2008 - Eröffnung meiner eigenen Kanzlei in 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 70