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Rechtsanwalt Wien, Rechtshilfe bei

§215 Zuführen zur Prostitution

Wir verteidigen unsere Klienten bei einer Anklage wegen Zuführen zur Prostitution.



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Gesetzestext
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10. Oktober 2016)

Wer eine Person der Prostitution zuführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

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